Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Riesaer Möbelparadies GmbH & CO. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Sächsisches Inklusionsgesetz und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.riesaer-moebelparadies.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Riesaer Möbelparadies
GmbH & CO. KG
Riesapark 2
01587 Riesa

info@riesaer-moebelparadies.de
Tel.: 03525 – 72 75 – 0
Fax.: 03525 – 72 75 – 25

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Einige Bildelemente haben keine [alt]-Attribute.
Links haben zum Teil keinen leicht erkennbaren Namen.
Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist teilweise nicht ausreichend.
Nicht alle Überschriftenelemente sind in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10
01097 Dresden

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24